Der zukünftige Initiator und Organisator des Arndt-Gymnasiums, Johannes Richter, studiert Jura. Seine Schulzeit hat er in schlechter Erinnerung. Ein menschlicher Umgang des Lehrkörpers mit den Schülern hatte ihm allzusehr gefehlt, die Unterrichtsformen waren ihm viel zu steif gewesen. Nichts liegt ihm ferner als der Gedanke, Lehrer zu werden. Als er aber zufällig angeboten bekommt, neben seinem Studium als Erzieher und Hilfslehrer in einer ländlichen Schule zu arbeiten, nimmt er an. Der dort herrschende warme Kontakt zwischen Lehrern und Schülern verwandelt den Saulus zum Paulus: "Mir ging dort eine neue Welt auf, und es wurde mir unaufhörlich die Liebe ins Herz gepflanzt zu der Arbeit, die später meine Lebensarbeit werden sollte." Er fasst den Plan, eine "Alumnatsschule" zu gründen: Schüler und Erzieher sollen familienartig zusammen wohnen, leben und arbeiten. Und: die Schule wird auf dem Lande liegen. Andere, die aus dem selben Geist - der Lebensreformbewegung - in der gleichen Epoche ähnliche Konzepte entwickelten und realisierten (z.B. Paul Geheeb mit seiner Odenwaldschule), nannten den Schultyp: ein Landschulheim (und grenzten sich damit sowohl von Schulen in den explodierenden Industriestädten als auch von den streng nach Altersklassen, hierarchisch gegliederten "Internaten" ab).
Um 1900
Das AGD im zeitgenössischen Bilde...
Dr. jur. Johannes Richter, Gründer des AGD,  in reifen Jahren...
1905
Richter kommt - erst 24 Jahre alt - als frisch gebackener "Dr. jur." und Gerichtsreferendar nach Berlin. Noch während seines Studiums hatte er Zeit gefunden, sich ausgiebig mit Pädagogik und bestehenden "Internatsanstalten" zu befassen. Mit Empfehlungsschreiben in der Tasche baut er Kontakte zu hilfreichen Honoratioren auf. Im Verein mit Vertretern von Ministerien und Dahlemer Regionalbehörden wird der Plan salonfähig gemacht: ein "deutsches Oxford" soll entstehen, ein Privatgymnasium, v.a. für Kinder des Landadels, exklusiv aber ohne 'Klassenschranken'. So wird aus einer Vision ein finanzierbares Projekt. Wohlweislich reserviert Richter sich die pädagogische Oberhoheit, um sein Familienkonzept mit handverlesenen Lehren ungestört umsetzen zu können.
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